Aktuelles
Hier findet Ihr stets aktuelle Neuigkeiten rund um die Fahrschule sowie Themen rund um Fahrzeug und Verkehr.
Führerschein mit 17
Das sogenannte "Begleitende Fahren"ermöglicht, daß man den Autoführerschein auch mit Anhänger bereits mit 17 Jahren erwerben kann.
Nach erfolgreicher Prüfung bekommt man eine Prüfbescheinigung, die zum Fahren mit einer zuvor eingetragenen Begleitperson in Deutschland und seit neuestem auch in Österreich berechtigt.
Nach Erreichen des 18. Lebensjahres wird die Prüfbescheinigung einfach gegen den Führerschein, der dann zum alleinigen Fahren berechtigt, eingtauscht.
Es können zwei oder auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Die Begleitperson muß allerdings folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- das 30. Lebensjahr vollendet haben,
- mindestens 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins sein und
- darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg auf dem Konto haben.
Die Anmeldung zum "Begleitenden Fahren mit 17" kann bereits 6 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen.
Die Prüfbescheinigung berechtigt auch zum alleinigen Fahren von Rollern bis 45 km/h und alle anderen Fahrzeugen der Klasse M/S und L.
Informiert Euch über die neuen Möglichkeiten direkt hier.
Neu: Führerscheinklasse C 1 auf eigenem Fahrzeug
Die Führerscheinklassen C1 (Kfz bis 7.5 t zG) und C1E (mit Anhänger) gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Rettungsdienste, Feuerwehren aber auch handwerkliche Betriebe, insbesondere im Kfz und Bauwesen verfügen über Fahrzeuge die aufgrund ihres zulässigen Gesamtgewichts nicht mehr mit dem normalen Autoführerschein gefahren werden dürfen. Im privaten Bereich spielen insbesondere Wohnmobile eine entscheidende Rolle.
Eine sinnvolle Alternative zum großen Lkw-Führerschein der Klasse C ist deshalb die Unterklasse C1 anzusehen, da sie in den allermeisten Fällen völlig ausreicht und auch kostengünstiger erworben werden kann.
Die Führerscheinklassen C1 und C1E können bereits mit 18 Jahren erworben werden.
Noch Fragen? Dann nehmt einfach unverbindlich Kontakt auf!