Theorie & Praxis
Theoretischer Unterricht
Der theoretische Grundstoff ist gesetzlich vorgeschrieben und wie hier für die Führerscheinklasse B in 12 Grund-, sowie 2 Zusatzlektionen untergliedert. Darüber hinaus erhaltet Ihr viele wertvolle Tipps und Informationen.
Der Theorieunterricht umfasst folgende Lektionen:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Verhalten in besonderen Situationen,Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- Sicherheit durch Weiterlernen
- Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung umweltbewußter Umgang mit Kraftfahrzeugen
- Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
In der praktischen Grundausbildung lernt Ihr zunächst den sicheren Umgang und die selbständige Bedienung des entsprechenden Ausbildungsfahrzeuges.
Im Anschluß daran gilt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften zu beachten und umzusetzen.
Für diese Ausbildungsfahrten sind keine Mindeststunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Anzahl ist abhängig von Euren persönlichen Fähigkeiten und Eurer Leistungsbereitschaft.
Ihr müsst ganz sicher keine Stunde mehr fahren als Ihr benötigt, aber auch keine weniger. Wer gut ausgebildet und vorbereitet ist, braucht keine Angst vor der Fahrprüfung mehr zu haben und besteht diese dann auch.
Und sollten dennoch Schwierigkeiten oder Probleme auftreten, so gibt es immer eine Lösung, um die Sache in den Griff zu bekommen.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
- 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
- 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
- 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Sind Sie bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.